RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0437

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/01/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0152 E 20. Juli 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Allein die Tatsache, dass Behörden des Heimatstaates eines Asylwerbers versuchen, diesen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten anzuwerben, stellt noch keinen Grund für die Annahme von Verfolgungen iSd Flüchtlingskonvention dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010437.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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