RS Vwgh 1990/4/4 89/13/0190

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §273 Abs2;
BAO §275;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 64;

Rechtssatz

Gemäß § 273 Abs 2 BAO kann auch eine Sachentscheidung über eine vor Erlassung des Finanzamtsbescheides erhobene Berufung getroffen werden. Voraussetzung für eine solche Berufungsentscheidung ist aber in jedem Fall, daß tatsächlich eine Berufung vorliegt. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt eines Schriftsatzes an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130190.X01

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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