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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein auf Antrag der bfP eingeleitetes Verwaltungsverfahren in erster Instanz zu einer Zurückweisung des Antrages geführt hat, so kann die bfP durch die Aufhebung dieser Zurückweisungsentscheidung (und Zurückverweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die Beh erster Instanz) durch die Beh zweiter Instanz nicht in einen subjektivem Recht verletzt sein (Fehlen der Beschwer).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090117.X02Im RIS seit
04.07.2001