RS Vwgh 1990/4/5 89/09/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wenn ein auf Antrag der bfP eingeleitetes Verwaltungsverfahren in erster Instanz zu einer Zurückweisung des Antrages geführt hat, so kann die bfP durch die Aufhebung dieser Zurückweisungsentscheidung (und Zurückverweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die Beh erster Instanz) durch die Beh zweiter Instanz nicht in einen subjektivem Recht verletzt sein (Fehlen der Beschwer).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090117.X02

Im RIS seit

04.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten