RS Vwgh 1990/4/10 89/07/0161

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Veröffentlicht am 10.04.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs2;
WRG 1959 §38;

Rechtssatz

An der Notwendigkeit des in § 102 Abs 2 WRG geforderten Nachweises vermag weder das Unterbleiben einer dbzgl amtlichen Belehrung des Bf noch eine möglicherweise abweichende Praxis etwas zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070161.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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