RS Vwgh 1990/4/10 AW 90/04/0025

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Veröffentlicht am 10.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §20 Abs3 lita;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Verweigerung der Eintragung eines Lehrvertrages - Der § 30 Abs 2 VwGG bietet keine rechtliche Grundlage dafür, einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben, wenn der mit dem Vollzug des normativen Bescheidabspruches verbundene Nachteil nicht dem Bf selbst sondern einer anderen Person erwächst.

Schlagworte

VollzugUnverhältnismäßiger NachteilBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040025.A02

Im RIS seit

10.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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