RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0138

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

L66454 Landw Siedlungswesen Oberösterreich
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15;
GGG 1984 TP9c litb Z1;
LSLG OÖ 1970 §2 Abs1 Z6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 354;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0134 3

Stammrechtssatz

Ist die Vermögensübertragung nicht zur Durchführung des Verfahrens vor der Agrarbehörde erforderlich, sondern geht die Vermögensübertragung der Durchführung des Verfahrens voraus, so kommt eine Gebührenbefreiung nach § 15 AgrVG nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160138.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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