RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0021

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991/321;

Rechtssatz

Ausführungen, daß der im konkreten Fall auf Abänderung und auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides gerichtete Beschwerdeantrag nicht die meritorische Erledigung der Beschwerde hindert (Hinweis E 28.3.1984, 82/11/0169).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160021.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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