RS VwGH Erkenntnis 1990/04/18 89/16/0134

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Besprechung in: ÖStZ 1991, 354; Rechtssatz

Ist die Vermögensübertragung nicht zur Durchführung des Verfahrens vor der Agrarbehörde erforderlich, sondern geht die Vermögensübertragung der Durchführung des Verfahrens voraus, so kommt eine Gebührenbefreiung nach § 15 AgrVG nicht in Betracht.

Im RIS seit
24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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