RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0209

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1991, 471;

Rechtssatz

Wird der Vorgang, durch den der begünstigte Zweck aufgegeben wurde, wieder rückgängig gemacht, so wird die Steuerbefreiung nicht wieder wirksam, da durch eine neuerliche Willenserklärung des Erwerbers der Verlust der Steuerfreiheit nicht beseitigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160209.X02

Im RIS seit

18.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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