RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0141

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Veröffentlicht am 18.04.1990
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Index

L66454 Landw Siedlungswesen Oberösterreich
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15 idF 1967/077 ;
GGG 1984 TP9c litb Z1;
LSLG OÖ 1970 §2 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0006 2

Stammrechtssatz

Auch unter einem Verfahren IN DEN ANGELEGENHEITEN DES LANDW SIEDLUNGSWESENS ist nur ein Verfahren vor der Agrarbehörde zu verstehen, sodaß die Abgabenfreiheit nach § 15 AgrVG nicht für Fälle gilt, in denen dem Erwerb lediglich im nachhinein eine bescheidmäßige Erklärung laut G folgt (Hinweis E 11.6.1987, 86/16/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160141.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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