RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0232

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §25;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es existiert keine gesetzliche Norm, die einem Fremden ein subjektiv-öffentliches Recht darauf einräumt, daß Dritten ein Sichtvermerk erteilt werde, und zwar auch dann nicht, wenn es sich bei diesen Dritten um Familienangehörige handelt. Vielmehr läßt § 25 PaßG seiner insoweit eindeutigen Formulierung zufolge keinen Zweifel daran, daß ein Recht auf Erteilung eines Sichtvermerkes - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - ausschließlich demjenigen zukommt, der für sich einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190232.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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