RS Vwgh 1990/4/23 90/12/0090

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
MRK Art14;
MSchG 1979 §3 Abs1;
MSchG 1979 §3 Abs3;
MSchG 1979 §5 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Es entspricht durchaus dem Gleichheitsgebot, eine Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach deren vorzeitigem Eintritt durch eine entsprechende Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung auszugleichen, um eine Verkürzung der gesamten Mutterschutzfrist zu vermeiden. Dies auch dann, wenn die Mutter vor der Entbindung wegen einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 3 MSchG während der vollen achtwöchigen Frist faktisch nicht beschäftigt war. Dieses Beschäftigungsverbot knüpft an andere Voraussetzungen an, die es als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen, der Mutter daneben auch die volle Schutzfrist nach § 5 Abs 1 MSchG zu gewähren (dagegen OGH 4.7.1989, 10 Ob S 181/89).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120090.X06

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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