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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Die Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 RGV stellt ganz allg auf einen Dienstauftrag ab; dem Wortlaut dieser Bestimmung kann nicht entnommen werden, daß ein selbständiger Dienstauftrag vorliegen müsse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120136.X03Im RIS seit
13.12.2001