RS Vwgh 1990/4/24 90/04/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs1;
GewO 1973 §353;
GewO 1973 §81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2052/74 E 23. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Aus § 353 GewO 1973 ist zu entnehmen, daß diese Genehmigung ein Ansuchen voraussetzt und damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ist. Wird das Ansuchen um Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage zurückgezogen, dann entfällt damit die Grundlage, über diese Änderung zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040061.X02

Im RIS seit

24.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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