RS Vwgh 1990/4/24 89/04/0180

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf, so ermangelt ihm die Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde weshalb nach § 34 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040180.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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