Index
L82109 Kleingarten WienNorm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Es läßt sich dem Wortlaut des § 10 Abs. 2 des Wiener Kleingartengesetzes nicht entnehmen, daß der Behörde bei der Entscheidung über die unbedinge Erforderlichkeit ein Ermessen eingeräumt oder sie gehalten wäre, auf die Verhältnismäßigkeit und Billigkeit der Entscheidung Rücksicht zu nehmen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050233.X03Im RIS seit
11.07.2001