RS Vwgh 1990/4/24 90/14/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §166;
EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3731/80 E 25. Jänner 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß jedenfalls seit der mit 1.1.1978 erfolgten Änderung des § 166 ABGB durch das KindSchG - Entfall des Wortes Versorgung - für den Vater KEINE aus der Alimentationspflicht ableitbare rechtliche Verpflichtung besteht, dem Sohn die Mittel zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes oder Berufes zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140024.X01

Im RIS seit

24.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten