Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der Erteilung einer Baubewilligung ist die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Setzung des Verwaltungsaktes durch die Behörde der letzten Instanz maßgebend (Hinweis E 19.12.1985, 85/06/0079). Hiebei ist auch der zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem über das Bauansuchen
abgesprochen wird, geltende Flächenwidmungsplan zu beachten.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050136.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009