RS Vwgh 1990/4/25 88/08/0143

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VStG §26;
VStG §27;

Rechtssatz

Gem § 24 VStG iVm § 6 Abs 1 erster Satz AVG hat die Beh ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen, was im Falle einer Unternehmung bedingt, daß die Beh den Sitz der Unternehmensleitung ermittelt.

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080143.X02

Im RIS seit

25.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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