RS Vwgh 1990/4/26 87/06/0116

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Veröffentlicht am 26.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Eine Bitte um genaue Darlegung der Maßnahmen, von welchen von den Grundlagen einer behördlichen Genehmigung abgewichen wird, stellt ein bloßes Ersuchen dar, das nicht in einen verbindlichen Auftrag umgedeutet werden kann. Daher ist eine derartige Bitte nicht als ein Bescheidmerkmal anzusehen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987060116.X02

Im RIS seit

26.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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