RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1990
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs14;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes ist nicht die Absicht, Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu binden, maßgeblich, sondern der innere Zusammenhang zwischen den Sachleistungen des Arbeitgebers und den Arbeitsleistungen, der sich im vorliegenden Fall aus dem Umstand ergibt, daß der Arbeitgeber Garagenplätze bestimmten Arbeitnehmern nur wegen der zu erwartenden Arbeitsleistungen überläßt (Hinweis E 19.1.1984, 82/15/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150036.X04

Im RIS seit

11.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten