RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0028

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Veröffentlicht am 07.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 109;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Bauwerke mit Mängeln behaftet sind, ändert nichts daran, daß der für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld relevante Vorgang, die Verschaffung der Verfügungsmacht, bereits vollzogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150028.X03

Im RIS seit

07.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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