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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 109;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Bauwerke mit Mängeln behaftet sind, ändert nichts daran, daß der für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld relevante Vorgang, die Verschaffung der Verfügungsmacht, bereits vollzogen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150028.X03Im RIS seit
07.05.1990Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008