RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0036

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Veröffentlicht am 07.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs14;

Rechtssatz

Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht werden in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen des Arbeitgebers den Arbeitsleistungen gegenübergestellt. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen dann solche Arbeitgeberleistungen einen tauschähnlichen Umsatz (Hinweis E 19.1.1984, 82/15/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150036.X09

Im RIS seit

11.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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