RS Vwgh 1990/5/8 90/08/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §12 Abs4;

Rechtssatz

Die belBeh ist nicht verpflichtet, Erkundungsbeweise in jeglicher denkbaren Richtung - wie etwa, ob ein gesundheitlich bedingter Ausschluß vom Arbeitsmarkt nur durch die Zurücklegung der vom Arbeitslosen angestrebten Berufsausbildung überwunden werden könne -, und sei es auch nur Einvernahme des Bf durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080066.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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