RS Vwgh 1990/5/9 89/02/0218

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt auch ein im Eigentum eines Privaten stehender Parkplatz eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung oder Abschrankung für jedermann erkennbar ist, daß das Gegenteil zutrifft (Hinweis E 11.9.1987, 87/18/0059, 17.2.1988, 87/03/0204).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020218.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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