RS Vwgh 1990/5/9 90/02/0010

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Die sogenannten "Diplomatenzonen" sind in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Republik Österreich angeordnet worden; im Sinne dieser Verpflichtung liegt es auch, ausländischen Diplomaten und diesen gleichgestellten Personen jederzeit die Freiheit der Zufahrt und Abfahrt zu und von den Räumlichkeiten ihrer Mission zu gewährleisten. Das Abstellen eines anderen Fahrzeuges als eines Diplomatenfahrzeuges in einer derartigen Halteverbotszone ist daher von vornherein geeignet, den Verkehr von Fahrzeugen dieser Personen zu beeinträchtigen (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020010.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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