RS Vwgh 1990/5/9 89/02/0100

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §93 Abs4 idF 1969/209 ;

Rechtssatz

Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 93 Abs 4 StVO ist darauf zu achten, daß den Benützern öffentlicher Verkehrsmittel der Zugang zu einer Haltestelle in ihrem gesamten Bereich auf kürzestem Weg ermöglicht wird (Hinweis E 19.11.1964, 42/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020100.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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