RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0177

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Veröffentlicht am 11.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, nach unvollständiger Auskunftserteilung an den Zulassungsbesitzer eine neuerliche Anfrage zu richten (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180177.X04

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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