RS Vwgh 1990/5/14 89/10/0162

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Veröffentlicht am 14.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §27;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufforderung zur Rechtfertigung bewirkt als Verfolgungshandlung die Einleitung des Strafverfahrens, den Ausschluß der Verfolgungsverjährung und allenfalls die Begründung der Zuständigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß sie sich auf alle der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente bezieht (Hinweis auf E 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X05

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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