RS Vwgh 1990/5/14 90/19/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §7;
AVG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0150 B 18. Mai 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten; dies selbst im Falle des tatsächlichen Zukommens an die Partei, weil weder ein Fall des § 7 noch des § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustellG vorliegt.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelVertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungVertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190153.X02

Im RIS seit

14.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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