RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0082

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
VStG §40 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0108 E 24. September 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen technischen Gutachtens.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020082.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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