RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0059

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0983/64 E 18. Mai 1965 RS 5

Stammrechtssatz

Eine regennasse Fahrbahn ist ein Umstand, der geeignet ist, die Verkehrslage als besonders gefährlich zu würdigen. (Hinweis auf E vom 4.7.1963, Zl. 0843/62)

Schlagworte

Geschwindigkeit Allgemeinfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020059.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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