RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0108

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0179 E 20. Februar 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Umstand, daß Behördenorgane ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig BILLIGEN, kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020108.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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