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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es handelt sich um einen durchaus schlüssigen Vorgang der Beweiswürdigung, wenn die Behörde den Aussagen zweier unter Wahrheitspflicht stehender Zeugen mehr Glauben schenkt als der leugnenden Verantwortung des Beschuldigten.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020199.X03Im RIS seit
15.05.1990