RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0199

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Es handelt sich um einen durchaus schlüssigen Vorgang der Beweiswürdigung, wenn die Behörde den Aussagen zweier unter Wahrheitspflicht stehender Zeugen mehr Glauben schenkt als der leugnenden Verantwortung des Beschuldigten.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020199.X03

Im RIS seit

15.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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