RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0206

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG ist nicht nur dann erfüllt, wenn die Lenkeranfrage zur Ausforschung eines Straßenverkehrstäters dienen soll, da die Behörde auch aus anderen Gründen hiezu berechtigt ist (Hinweis E 7.7.1989, 89/18/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020206.X05

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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