RS Vwgh 1990/5/17 88/06/0125

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs3;
GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß jemand in drei Fällen als Vertreter gemäß § 10 Abs 1 AVG eingeschritten ist, reicht allein noch nicht aus, um von einer Regelmäßigkeit iSd Definition des § 1 Abs 2 GewO 1973 idF BGBl 1988/399 ausgehen zu können.

Schlagworte

Vertretungsbefugter juristische Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060125.X02

Im RIS seit

17.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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