RS Vwgh 1990/5/17 90/07/0066

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §11;
FlVfLG NÖ 1975 §22;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß gegen die Anordnung der vorläufigen Übernahme kein RM zulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070066.X01

Im RIS seit

17.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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