RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0058

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §77 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §1;
KO §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf § 9 BAO und § 80 BAO gegründeter Haftungsanspruch gegen das in Konkurs verfangene Vermögen des Haftungspflichtigen, sodaß nur der Masseverwalter eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einbringen kann.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150058.X04

Im RIS seit

28.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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