RS Vwgh 1990/5/21 88/15/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §696;
ABGB §704;
GebG 1957 §17 Abs4;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 339;

Rechtssatz

Der Inhalt des Begriffes Bedingung im Tatbestand des § 17 Abs 4 GebG ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht. Man versteht darunter ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150171.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten