RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0151

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §72;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus einem allfälligen bisherigen Fehlverhalten der Behörde in der Frage der Anwendung des § 72 RGV kann der Beamte keinen Anspruch auf eine Beibehaltung dieses Fehlverhaltens für sich geltend machen (Hinweis E 4.3.1981, 3112/80, VwSlg 10390 A/1981).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120151.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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