RS Vwgh 1990/5/22 89/08/0236

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11 Abs3;
ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage, ob ein berücksichtigungswürdiger Fall iSd § 11 Abs 3 AlVG gegeben ist oder nicht, obliegt nicht einer im Begünstigungszeitraum existenten Behörde, sondern wäre vielmehr von den heute bestehenden Behörden der Arbeitsmarktverwaltung in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilen (Hinweis E 29.1.1987, 85/08/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080236.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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