RS Vwgh 1990/5/22 90/11/0024

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
KFG 1967 §67 Abs4a;

Rechtssatz

Der Abweisung eines Antrages auf Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung gemäß § 67 Abs 4a KFG, die nur in der Begründung die Aussage enthält, daß eine Besserung des komplexen Zustandsbildes nicht zu erwarten ist, kommt keine Bindungswirkung dahingehend zu, daß in Hinkunft eine neuerliche Antragstellung (ungeachtet ihrer Aussicht auf Erfolg) ausgeschlossen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110024.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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