RS Vwgh 1990/5/22 87/14/0038

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140038.X01

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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