RS Vwgh 1990/5/23 88/17/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §16 Abs1;
MOG 1967 §16 Abs2;

Rechtssatz

Das Rechtsinstitut des Ab-Hof-Verkaufes hat einen traditionellen Begriffsumfang, der eine großräumige Durchbrechung der geographischen Gliederung in Einzugsgebiete und Versorgungsgebiete nicht ermöglicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170200.X02

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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