RS Vwgh 1990/5/23 90/17/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Nationalbank hat anläßlich der devisenbehördlichen Bewilligung allein Gesichtspunkte der ihr anvertrauten Devisenbewirtschaftung zu beachten, die Frage jedoch, ob das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft rechtsverbindlich zustande gekommen ist, nicht zu prüfen; zur Anfechtung des Kaufvertrages steht nur der Zivilrechtsweg offen; Beschwerden, in denen die Nichtigkeit des der Genehmigung zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht wird, mangelt die Berechtigung zu ihrer Erhebung (Hinweis B 7.12.1955, 1184/54, VwSlg 1323 F/1955).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170101.X02

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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