RS Vwgh 1990/5/23 89/01/0368

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0165 E 30. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen, da Anfragen an die staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010368.X01

Im RIS seit

23.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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