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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §4 Abs2;Rechtssatz
Die Kollektivvertragsfähigkeit soll auch Organisationen zukommen, die nach anderen Kriterien als dem der vollständigen Zusammenfassung aller Angehörigen eines bestimmten Wirtschaftszweiges aufgebaut sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010424.X02Im RIS seit
23.05.1990