RS Vwgh 1990/5/23 89/01/0424

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Kollektivvertragsfähigkeit soll auch Organisationen zukommen, die nach anderen Kriterien als dem der vollständigen Zusammenfassung aller Angehörigen eines bestimmten Wirtschaftszweiges aufgebaut sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010424.X02

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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