RS Vwgh 1990/5/23 89/01/0424

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §4 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Ob einer Berufsvereinigung maßgebende wirtschaftliche Bedeutung zukommt ist danach zu beurteilen, ob sie zufolge ihres Mitgliederstandes und Tätigkeitsumfanges ein gesamtwirtschaftlich fühlbares Gewicht darzustellen vermag (Hinweis E 24.11.1982, 3355/79, VwSlg 10896 A/1982). Dies bedarf konkreter, nachprüfbarer Tatsachenfeststellungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010424.X03

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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