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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §4 Abs2 Z3;Rechtssatz
Ob einer Berufsvereinigung maßgebende wirtschaftliche Bedeutung zukommt ist danach zu beurteilen, ob sie zufolge ihres Mitgliederstandes und Tätigkeitsumfanges ein gesamtwirtschaftlich fühlbares Gewicht darzustellen vermag (Hinweis E 24.11.1982, 3355/79, VwSlg 10896 A/1982). Dies bedarf konkreter, nachprüfbarer Tatsachenfeststellungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010424.X03Im RIS seit
23.05.1990