RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0225

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;
GewO 1973 §78 Abs1;

Rechtssatz

Durch Auflagen kann das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) so weit modifiziert werden, als dies unter den für die Genehmigung maßgebenden Gesichtspunkten erforderlich ist; doch darf dadurch das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) in seinem Wesen nicht verändert werden. (Hinweis E 2.10.1989, 87/04/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040225.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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