RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0171

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Rechtssatz

Bei Annahme des Mangels der erforderlichen Zuverlässigkeit iSd § 89 Abs 1 GewO 1973 ist im Entziehungsbescheid zu begründen, warum diese ungeachtet der bereits erfolgten - als Tatbestandsmerkmal iSd § 13 Abs 1 GewO 1973 zu beachtenden - Tilgung der strafgerichtlichen Verurteilung dennoch iSd § 89 Abs 1 GewO 1973 gerechtfertigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040171.X07

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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